Als Hauptorgan des Landkreises entscheidet er über alles, was in die Zuständigkeit des Landkreises fällt, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder der Kreistag dem Landrat die Aufgabe übertragen hat. Jeder der 35 Kreistage entscheidet über die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises. Die Kreisrätinnen und Kreisräte müssen im Rahmen der Gesetze und nach ihrer freien, vom öffentlichen Wohl bestimmten Überzeugung entscheiden.
Zur Erledigung seiner Aufgaben bildet ein Kreistag Ausschüsse, zum Beispiel einen Jugendhilfe- oder Kulturausschuss.
In Ausschüssen für Verwaltung, Wirtschaft und Gesundheit liegen die Arbeitsschwerpunkte auf dem Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, der Wirtschafts- und Tourismusförderung und dem Öffentlichen Personennahverkehr mit der Schülerbeförderung, sowie dem Gesundheitswesen und der Breitbandversorgung.
Der Ausschuss für Bildung und Soziales diskutiert Schulangelegenheiten einschließlich der Bauvorhaben an Schulen, aber auch Themen wie Sozialplanung (z. B. für alte Menschen, für Menschen mit Behinderungen), Sozialhilfe, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie Kultur und Sport.
Der Ausschuss für Umwelt und Technik berät über die Abfallbeseitigung und Bauvorhaben in der Abfallwirtschaft, über Bau und Unterhaltung von Kreisstraßen, Umwelt- und Naturschutz, über Themen der Land- und Forstwirtschaft, über Feuerwehr und Rettungswesen und den Katastrophenschutz.
Im Jugendhilfeausschuss geht es um alle Fragen der Jugendhilfe, um die Weiterentwicklung und Planung der Jugendhilfe, um die Förderung der freien Jugendhilfe und um die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche.